Veranstalter:
DS-Eventservice
Vertreten durch Frau Davina Jasmin Schneberger
Gammelshausen 20, 56288 Hollnich
(im Folgenden „Veranstalter“ genannt)
Die Anmeldung zur Ausbildungsmesse „LootYourFuture“ erfolgt ausschließlich über das Online-Anmeldeformular auf der offiziellen Website https://loot-your-future.de/aussteller-werden/. Sie gilt als rechtsverbindliches Angebot zur Teilnahme an der Messe.
Ein Anspruch auf Zulassung oder Zuteilung eines bestimmten Standplatzes besteht nicht. Bei einer Terminänderung behält die Anmeldung ihre Gültigkeit. Der Aussteller kann innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Die Zulassung und Platzvergabe erfolgt durch den Veranstalter. Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen jedoch keinen Anspruch. Die schriftliche Bestätigung (Rechnung) gilt als verbindlicher Vertrag.
Die zugeteilte Fläche ist bindend. Geringfügige Abweichungen in Abmessungen sowie bauliche Gegebenheiten wie Pfeiler, Wandvorsprünge etc. sind Bestandteil der Ausstellungsfläche und berechtigen nicht zu Regressansprüchen. Mit der Standbestätigung werden ggf. weitere technische Hinweise oder Ausstellerinformationen übermittelt, die verbindlich einzuhalten sind.
Die Standmiete ist nach Rechnungserhalt in voller Höhe und fristgerecht zu zahlen. Dies gilt auch für Zusatzleistungen wie Strom, Mobiliar oder Marketingpakete. Alle Rechnungen sind vor Messebeginn vollständig zu begleichen.
Wichtiger Hinweis:
Bei Zahlungsverzug wird der Standplatz kostenpflichtig storniert. In diesem Fall bleibt der Aussteller zur Zahlung von 50 % der Standmiete zzgl. gesetzlicher MwSt. verpflichtet. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder erneute Platzvergabe.
Ein Rücktritt durch den Veranstalter ist möglich, wenn trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung erfolgt. In diesem Fall ist der Aussteller zur Zahlung von 50 % der Standmiete zzgl. MwSt. verpflichtet.
Ein Rücktritt durch den Aussteller ist nur aus triftigem Grund und nach schriftlicher Zustimmung des Veranstalters möglich. Eine Rücknahme der Anmeldung ist nur zulässig, wenn der Standplatz erfolgreich weitervermittelt werden kann. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr von 25 % der Standmiete zzgl. MwSt. fällig.
Die Beteiligung weiterer Unternehmen auf dem Stand bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters und ist kostenpflichtig. Die Präsentation fremder Produkte, Werbemittel oder Dienstleistungen ohne Genehmigung ist untersagt.
Je nach gebuchter Standgröße erhalten Aussteller folgende Anzahl an kostenfreien Ausstellerausweisen:
Weitere Ausstellerausweise sind gegen Aufpreis auf Anfrage erhältlich.
Der Veranstalter stellt ausgewählten Ständen (nach Verfügbarkeit und Buchungslage) eine Nintendo Switch-Konsole inkl. Monitor zur Verfügung. Die Konsolen können – insbesondere bei kleineren Ständen wie 2×1 m oder 2×2 m – gemeinsam genutzt werden. Ein individueller Anspruch auf eine eigene Konsole besteht nicht.
Sorgsamer Umgang ist verpflichtend. Bei Beschädigung, unsachgemäßer Nutzung oder Verlust wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 € je Einheit fällig, zusätzlich zur Erstattung des entstandenen Schadens.
Alle Dekorationen und verwendeten Materialien müssen der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) gemäß DIN 4102 entsprechen. Nachweise sind auf Anfrage vorzulegen.
Der Stand muss dem innovativen, professionellen Erscheinungsbild der Messe entsprechen. Nicht dem Messekonzept entsprechende Aufbauten oder mangelhafte Präsentationen können nach Aufforderung durch die Messeleitung angepasst oder im Extremfall ausgeschlossen werden. Ansprüche auf Ersatz bestehen nicht.
Hinweis:
Das Verwenden von Luftballons sowie Geräten, die Dampf oder Rauch erzeugen (z. B. Popcornmaschinen), ist im gesamten Messebereich untersagt.
Alle technischen Anschlüsse sind vorab beim Veranstalter zu buchen. Die Nutzung unangemeldeter oder nicht zugelassener Geräte ist untersagt. Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Installation gehen zu Lasten des Ausstellers.
Werbung darf ausschließlich innerhalb der eigenen Standfläche und nur für das eigene Unternehmen bzw. die dort präsentierten Leistungen erfolgen. Fremdwerbung oder Verteilung von Flyern außerhalb der gebuchten Standfläche ist untersagt.
Musikalische Wiedergabe am Stand ist nur mit vorheriger Anmeldung bei der GEMA erlaubt. Der Aussteller trägt allein die Verantwortung für die Anmeldung sowie die Zahlung aller anfallenden Gebühren. Ein Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Bei Nichtbeachtung kann die Musiknutzung untersagt werden.
Ein vorzeitiger Abbau ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 2.500 € fällig. Der Abbau ist erst nach offiziellem Veranstaltungsende erlaubt und muss innerhalb von drei Stunden abgeschlossen sein.
Nicht entsorgter Müll wird mit 250 € Reinigungsgebühr berechnet.
Das Lagern von Ausstellungsmaterial außerhalb der Aufbau-/Abbauzeiten ist nicht gestattet.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, Diebstahl, Feuer, Wasser oder höhere Gewalt. Der Aussteller haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden und trägt die Verantwortung für seinen Stand sowie alle eingebrachten Gegenstände.
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort in Rheinböllen, Gerichtsstand ist entsprechend dem Sitz des Veranstalters Simmern/Hunsrück.
Nebenabreden oder abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen wurden.
Hollnich, 14.07.2025
DS-Eventservice
Davina Jasmin Schneberger
+49 1525 8789952
Kontakt@loot-your-future.de
Kulturhaus in Rheinböllen